Für Beschäftigte mit Gleitzeit
Abbau von Plusstunden vor dem 31.03.2017
Laut Dienstvereinbarung sollen die Zeitkonten derjenigen, die Gleitzeit praktizieren, am 31.3. eines jeden Jahres nicht mehr als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit umfassen, für Vollzeitbeschäftigte also 39,5 Stunden bei Tarifbeschäftigten, für Beamte/innen 41 Stunden. Für Teilzeitkräfte gilt dies entsprechend, also z.B. 19,75 Stunden für Kolleginnen und Kollegen, die 50% arbeiten. Der Personalrat möchte alle, die Gleitzeit praktizieren, an dieses Datum erinnern, damit eventuelle Plusstunden noch vor dem 31.03. abgebaut werden können. Sollte dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein, muss beim Personaldezernat ein Antrag auf Übertragung in den nächsten Abrechnungszeitraum gestellt werden.