Keine Kappung von Plusstunden
jetzt Anträge auf Übertragung stellen
Alle, die an der Uni Freiburg das Gleitzeitmodell praktizieren (und das werden erfreulicherweise immer mehr!), sollten wissen, dass der Ausgleichszeitraum für Plus- und Minusstunden ein Jahr beträgt und jeweils vom 1.4. bis zum 31.3. des Folgejahres geht. Konkret bedeutet das, dass alle Plusstunden, die die individuelle Wochenarbeitszeit übersteigen, zum 31.3. gekappt werden. In den neuen Ausgleichszeitraum übertragen darf man maximal die jeweilige Wochenarbeitszeit.
Auch wenn der Personalrat kein Befürworter dieser Kappungsregelung ist – aktuell gilt sie noch. Aber: Wenn die Zahl Ihrer Plusstunden ihre Wochenarbeitszeit übersteigt und Sie bis zum 31.3. keine Möglichkeit haben, diese Stunden in Form von Freizeitausgleich abzubauen, dann können Sie einen Antrag auf Übertragung dieser Stunden in den nächsten Ausgleichszeitraum stellen. Ein solcher Antrag muss vor dem 31.3. beim Personaldezernat gestellt werden und wird dann auch dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt. Nur über einen solchen Antrag ist es möglich, dass Stunden, die Sie gearbeitet haben, nicht verloren gehen!