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Klare Informationen und Regelungen sind wichtig Wir leben in seltsamen Zeiten. Nichts ist mehr so wie früher, und ob es dieses „Früher“ bald wieder so geben wird, weiß niemand.
Auch für die Universität sind das neue und ungewohnte Zeiten. Die zuständigen Stellen waren seit Mitte März gezwungen, ohne größeren Vorlauf Maßnahmen zum Schutz der Universitätsmitglieder zu treffen, und dies, ohne zu wissen, ob diese Maßnahmen zwei Tage später noch Bestand haben bzw. überhaupt sinnvoll sind. Denn Prognosen über die weitere Entwicklung abgeben konnte und kann aktuell niemand. Und wir sagen mit aller Deutlichkeit: Alle, die an diesem nicht planbaren Krisenmanagement qua Amt beteiligt waren, haben in den letzten Wochen eine hervorragende Arbeit geleistet und das getan, was notwendig und sinnvoll schien – dafür ein herzliches Dankeschön! Inzwischen ist ein Punkt erreicht, an dem es zu ersten Lockerungen kommt; ob diese immer sinnvoll sind und der Zeitpunkt angemessen ist, darüber kann man trefflich streiten. Auf jeden Fall gilt es, einen Mittelweg zu finden zwischen dem, was medizinisch vertretbar und verantwortbar ist und dem, was unter gesellschaftlicher, sozialer und auch wirtschaftlicher Perspektive vertretbar ist. Mit diesen Lockerungen, die jetzt nach und nach zugestanden werden (z.B. teilweise Öffnung der UB, eingeschränkte Aufnahme des Semesterbetriebes zum 11. Mai) mehren sich aber auch die Fragen. Umso wichtiger sind daher zeitnahe Informationen und klare Regelungen, die für alle in der Universität gelten. Dies umso mehr, als den Personalrat in den letzten Tagen Anfragen von Beschäftigten erreichten, wie denn jetzt genau die Regelungen zur Arbeitszeit, zu einer möglichen Freistellung oder zu Risikogruppen aussehen; und es wurde dem Personalrat auch von Situationen berichtet, in denen Vorgesetzte nach eigenem Ermessen über Fragen der Gesundheit meinen entscheiden zu können – das darf so nicht sein. Am letzten Donnerstag gab es daher eine Telefonkonferenz der zuständigen Stellen (Stabsstelle Sicherheit, Stabsstelle Umweltschutz, Betriebsärztlicher Dienst, Rektorat und Personalrat), um darüber zu beraten, wie die schon vorhandenen Informationen verbessert und ggfs. auch konkretisiert werden können. Im Ergebnis können wir Ihnen heute Folgendes mitteilen:
- Im Lauf dieser Woche wird von der Universität eine Hygieneverordnung erlassen, die für die gesamte Universität gilt und in der alle wichtigen Fragen zum Thema „Gesundheitsschutz und Arbeit“ beantwortet werden; darüber hinaus wird es für spezielle Bereiche zusätzliche Verordnung geben, ganz sicher wird das für Praktika gelten.
- Die Universität hat Schutzmasken in Form von Alltagsmasken in ausreichendem Maß bestellt und die erste Lieferung wird für diese Woche erwartet. Es wurde vereinbart, dass die Ausgabe nach einer Prioritätenliste erfolgen muss, denn es gibt Bereiche, in denen bei der Arbeit der vorgeschriebene Abstand von 1,50 m nicht immer eingehalten werden kann. Diese Personengruppen (Auszubildende und Ausbilder, Mitarbeiter*innen im Hausdienst, Reinigungsdienst, TGM, UB und Werkstätten) werden also als erste versorgt und erhalten Pakete á 5 Stück mit ausführlicher Gebrauchsanweisung. Über die Ausgabe und die weitere Verteilung dieser Masken werden die Uni-Beschäftigten zeitnah informiert.
- die Homepage der Universität wird selbstverständlich weiterhin regelmäßig aktualisiert, aber auch bezgl. konkreter Themen, die die Mitarbeitenden betreffen, konkretisiert;
- das Rektorat wird in speziellen Rundschreiben über Regelungen zu den Themen „Urlaub“ (Abbau bzw. Übertragung von altem Urlaub, Urlaub im laufenden Jahr) und „Arbeitszeit“ (Freistellung, Umgang mit Plus- und Minusstunden, Tele-/Heimarbeit) informieren. Diese Regelungen bzw. Empfehlungen werden zuvor mit dem Personalrat abgestimmt.
Viele Entscheidungen kann die Universität nicht autonom treffen, sie hängen von den Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung ab, die es umzusetzen gilt. Aber Abstandsregeln gelten weiterhin, daher wird ein „Normalbetrieb“ auch mit Beginn des Sommersemesters nicht möglich sein. Am 6. Mai wird es die siebte „Corona-Verordnung“ des Landes-Baden-Württemberg geben, es kann also sein, dass es auf Grund dieser Verordnung erneut zu Veränderungen kommt.
Der Personalrat bittet alle Beschäftigten, sich nicht nur an die Regeln (wie z.B. die Abstandsregel oder das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes) zu halten, sondern auch sich regelmäßig bei den zuständigen Stellen zu informieren und dort auch ihre Fragen zu stellen. Denn selbstverständlich kann nicht jede individuelle Situation in einem Regelwerk abgebildet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
In diesem Sinn: Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf! Ihr Personalrat
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