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Dienstvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Der Personalrat hat gemeinsam mit dem Rektorat eine neue Dienstvereinbarung unterschrieben

Der Personalrat hat gemeinsam mit dem Rektorat eine neue Dienstvereinbarung unterschrieben

Ziel dieser Dienstvereinbarung ist die kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Wohlbefindens der Beschäftigten, die Verhütung von Unfällen sowie die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich der Umsetzung von gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Sie regelt insbesondere die Grundsätze zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, um Gefährdungsbeurteilungen in optimaler Weise systematisch und in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.

Sie finden diese Dienstvereinbarung demnächst im ZUV-Portal im Bereich Service A-Z unter dem Stichwort Dienstvereinbarungen: http://www.zuv.uni-freiburg.de/service