Kappung von Plusstunden?
Für alle, die nach dem Gleitzeitmodell arbeiten: Stichtag 31. März nicht vergessen!
Alle, die nach dem Gleitzeitmodell arbeiten, wissen, dass der 31. März ein wichtiger Termin ist: Der tariflich festgelegte Ausgleichszeitraum von einem Jahr bezüglich der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit umfasst an der Uni Freiburg die Zeit vom 1.4. bis zum 31.3. des Folgejahres. Das heißt konkret: Alle Stunden, die zum Stichtag 31. März die individuelle wöchentliche Arbeitszeit übersteigen, werden zu diesem Zeitpunkt gekappt. Der Personalrat verhandelt aktuell mit der Dienststelle über die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit mit dem Ziel, diese kollektive Kappung, die wir für nicht rechtmäßig halten, abzuschaffen. Noch aber gilt diese Regelung, so dass wir alle, die voraussichtlich zu diesem Termin mehr als ihre wöchentliche Arbeitszeit auf dem Konto haben, bitten, einen „Antrag auf Übertragung der Stunden in den nächsten Abrechnungszeitraum“ zu stellen, damit die Stunden nicht verloren gehen. Dieser Antrag kann formlos gestellt und muss an das Personaldezernat geschickt werden, von dort wird er dann dem Personalrat zur Zustimmung zugeleitet.