Keine Kappung von Plusstunden
Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Übertragung
Der Personalrat vertritt, wie bekannt, die Auffassung, dass eine Kappung von Plusstunden am Ende des Ausgleichszeitraumes nicht zulässig ist. Leider ist es uns bis heute nicht gelungen, hier eine einvernehmliche Regelung mit der Dienststelle zu erreichen. Deshalb gilt nach wie vor die alte Regelung: Bei Beschäftigten, die Gleitzeit praktizieren, werden am Ende des Ausgleichszeitraums, also 31. März, alle Stunden, die die jeweilige Wochenarbeitszeit überschreiten, gestrichen. Um dies zu verhindern, denn die Arbeit wurde ja geleistet und es besteht zumindest ein daraus resultierender Entgeltanspruch, sollen alle Beschäftigte mit Gleitzeit, die absehen können, dass sie zum 31. März mehr als eine Wochenarbeitszeit auf ihrem Zeitkonto haben, einen formlosen Antrag auf Übertragung ihrer Plusstunden in den nächsten Abrechnungszeitraum stellen. Wir bleiben guten Mutes, dass wir im Laufe der nächsten Monate eine befriedigende Lösung finden und eine neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit verabschieden können.