Übertragung des Urlaubs 2020 für Beschäftigte der vorklinischen Institute
Zu jedem Jahresende informiert das Klinikum seine Beschäftigten darüber, dass sie ihren Jahresurlaub 2020 bis zum 31.12. genommen haben müssen. Diese Information kommt auch mit schöner Regelmäßigkeit bei den Beschäftigten der vorklinischen Institute an und führt verständlicherweise zu großer Irritation. Daher wollen wir an dieser Stelle klar darauf hinweisen:
Beschäftigte der vorklinischen Institute, der Medizinischen Fakultät und des Medizinischen Dekanats mit einem TV-L Vertrag (also keine UK-Vertrag) haben das Recht auf Übertragung ihres noch nicht genommenen Urlaubs 2020 in das Jahr 2021. Dieser „alte“ Urlaub muss dann zum 30.09.2021 genommen sein.
Wenn Sie hierzu noch Fragen oder Probleme bei der Übertragung haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/urlaub