Nachgang Personalversammlung
Parkraumbewirtschaftung:
Wurden bei der ersten Vergabe der Parkplätze auch die aktuellen Vergabekriterien berücksichtigt, oder betreffen diese nur die Vergabe der letzten 50 Stück?
Und wann bzw. wie werden die Mitarbeiter die einen Parkplatz erhalten darüber informiert?
Über die erste Vergabe haben wir in der September- und Oktoberausgebe unseres Newsletters berichtet. Bitte lesen Sie dort gerne nach
https://personalrat.uni-freiburg.de/newsletter/2021/10,
https://personalrat.uni-freiburg.de/newsletter/2021/11
Die Vergabekriterien bei den nachträglich noch durch die PBW zur Verfügung gestellten Dauerparkflächen orientierte sich an folgenden Kriterien: Schwerbehinderung/Behinderung, Pflege von Angehörigen, Betreuung von Kindern, extrem lange Anfahrtswege/schlechte Anbindung ÖPNV, bisheriger Parkvertrag. Die Information und der Aufruf sich um diese Parkflächen zu bewerben wurde mit einem Rundschreiben des Kanzlers versandt.
Coronapandemie
Ungeimpfte Universitätsmitglieder sehen sich zur Zeit massivster Diskriminierung seitens anderer Universitätsmitglieder und universitärer Strukturen ausgesetzt und sehen sich mittelfristig mit Arbeitsverbot oder schlimmerem konfrontiert.
Nach Erfahrungen in der Diskussion um Ausgrenzung ungeimpfter Studierender, hat sich gezeigt dass von Seiten der Universitätsleitung dieser Zustand explizit gewünscht zu sein scheint. Ein wissenschaftlicher Dialog für und wider Impfung [Anmerkung: ich promoviere seit 4 Jahren auf dem Themenfeld, es gibt tatsächlich berechtigte Gründe dagegen] ist derzeit de facto nicht möglich, es endet stets in Spott und Beschimpfung.
(Wie) setzt sich der Personalrat für die Interessen der Ungeimpften Beschäftigten ein?
Gibt es seitens des Personalrats Bemühungen die eskalative Rhetorik gegen Ungeimpfte zu dämpfen?
Zu einem wissenschaftlichen Dialog bzw. nicht Dialog in der Uni Freiburg können wir nichts sagen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und wissenschaftlich medizinisches Wissen sollten das Fundament für einen Austausch sein. Auch das Grundrecht auf Freiheit spielt eine wesentliche Rolle. Abzuwägen ist dabei aber jeweils das Maß der individuellen Freiheit in Relation zur Einschränkung der Freiheit einer/eines Anderen. Ein Austausch auf emotionaler Ebene ist oft schwer, manchmal unmöglich, und zwar dann, wenn Meinungen zementiert sind. Wir wollen einen fairen Umgang miteinander und kommunizieren es auch so.
Die Corona-Verordnung des Landes gibt der Universität einen Rahmen, den sie in der Hygieneordnung, gemäß der örtlichen Notwendigkeiten/Gegebenheiten genauer definieren kann. Dabei steht der kollektivrechtliche Schutz der Beschäftigten im Vordergrund.