Corona-Schnelltests
Beschäftigte in Präsenz können sich während der Arbeitszeit in den drei Testzentren (KG I, Mensa Institutsviertel, PH), die Antigen-Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung durchführen, testen lassen.
Das Testzentrum im Biologicum startet am 4.05. (jeweils Di und Do von 8.30-12.30 Uhr). Ein weiteres Testzentrum ist am Flughafen geplant. Trotz dieser Teststationen gilt die Verpflichtung gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Diese besagt, dass Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zweimal pro Woche ein Coronatest angeboten werden muss. Hier kommen Schnelltests zur Eigenanwendung, sogenannte Selbsttests zum Einsatz. Diese müssen Ihnen, falls sie das wünschen, von Ihrer Einrichtung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ob und für welche Form von Tests sie sich entscheiden ist allein ihre Entscheidung. Anspruch haben aber nur Beschäftigte, die in Präsenz arbeiten. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten die Selbsttests möglichst zu Hause durchgeführt werden, bevor sie zur Uni kommen. An der Universität dürfen diese Tests nur von der Testperson selbst in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden, niemals von Arbeitskolleg*innen.
Es gibt bei beiden Testmöglichkeiten Vor- und Nachteile. Die Selbsttests werden teilweise als weniger unangenehm empfunden, die Tests in den Testzentren sind jedoch zuverlässiger und nur hier erhalten Sie ein Zertifikat. Bei positiver Testung erfolgt automatisch eine Meldung ans Gesundheitsamt. Daraufhin wird das Testergebnis zunächst mit einem PCR-Test überprüft.
Wichtig ist, egal ob getestet oder nicht, die Einhaltung der AHA-L Regeln. Denn ein solches Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme und kann sowohl falsch positiv als auch falsch negativ sein. Wir appellieren daher dringend an Sie, sich weiterhin strikt an die Hygieneregeln zu halten.