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Auszahlung der Corona-Sonderzahlung im März

Teil des Tarifabschlusses 2021 war die Auszahlung einer Corona-Prämie zum März 2022.

Teil des Tarifabschlusses 2021 war die Auszahlung einer Corona-Prämie zum März 2022.

Geregelt wurde dies Prämie mit einem separaten Tarifvertrag, dem TV-Corona-Sonderzahlung. Für Beschäftigte mit einem Vertragsumfang von 100 % beträgt die Prämie 1300€, Auszubildende/ausbildungsintegriert dual Studierende und Praktikant:innen erhalten 650€. Die Auszahlung erfolgt mit dem Märzgehalt. Stichtag für den Anspruch und die Höhe der Sonderzahlung ist hierbei der 29. November 2021. Anspruch haben nur Personen, die am 29.11. bereits beschäftigt waren. Nach Auffassung der Gewerkschaften gilt der Anspruch auch für Beschäftigte, die nach dem 29.11.2021 die Universität verlassen haben und im März daher keine Lohnabrechnung erhalten. Für Beschäftigte in Teilzeit reduziert sich die Sonderzahlung entsprechend, d.h. bei einem Beschäftigungsumfang von 50% erhalten sie 650€. Hierbei ist allerdings das Vertragsverhältnis am 29.11. entscheidend. Waren sie beispielsweise im November 2021 zu 100% beschäftigt und haben danach ihre Arbeitszeit reduziert erhalten sie trotzdem die Sonderzahlung in voller Höhe.