Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Seit 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. An der Universität sind hiervon Bereiche am Institut für Psychologie betroffen. Institute der Medizinischen Fakultät (vorklinische Institute) gehören i.d.R. nicht dazu. Sollten sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.