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Maskenpflicht bleibt bestehen

Mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ab 20.März 2022 gültig ist, muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz notwendig ist. Zum Schutz der Beschäftigten gilt die Maskenpflicht an der Universität weiterhin. Wie bisher müssen die Masken allen Beschäftigten in Präsenz kostenlos zur Verfügung gestellt werden.