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Regelungen Home Office ab dem 28. Mai 2022

Mit Inkrafttreten der neuen Hygieneordnung (Version 13) ist das sogenannte Corona-Homeoffice ausgelaufen.

Mit Inkrafttreten der neuen Hygieneordnung (Version 13) ist das sogenannte Corona-Homeoffice ausgelaufen.

Damit war es möglich mit Absprache der/des Vorgesetzten ganz oder teilweise im Homeoffice zu arbeiten. Nachdem die Corona-Arbeitsschutzverordnung nun nicht mehr verlängert worden ist, fällt hierzu die rechtliche Grundlage. Seit längerem ist geplant, die gültige Dienstvereinbarung „Tele- und Heimarbeit der Universität Freiburg“ zu überarbeiten und eine zeitgemäße und flexiblere Vereinbarung zur mobilen Arbeit abzuschließen. Viele Beschäftigten haben gehofft, dass es einen fließenden Übergang geben würde. Das war und ist nun leider nicht möglich. Bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung gelten die Regelungen der bisherigen DV, also auch, dass nur 20-50% der Arbeitszeit im Homeoffice erbracht werden können und dass Homeoffice beantragt und genehmigt werden muss. Falls sie die Möglichkeit des Homeoffice weiterhin nutzen wollen, haben sie noch biszum 5. Juni die Gelegenheit, einen entsprechenden Antrag P500 zu stellen. Die Anträge enthalten immer auch die Stellungnahme der/des Vorgesetzten zum gewünschten Umfang der Tele-Heimarbeit und werden dann ans Personaldezernat zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet. Bis zur Genehmigung durch das Personaldezernat können sie im beantragten Umfang dann weiter im Homeoffice arbeiten. Dies gilt auch für alle Anträge, die bisher gestellt, aber noch nicht bearbeitet worden sind.