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Nutzung des Jobtickets an Wochenenden und Feiertagen

Aufgrund eines aktuellen Erfahrungsberichtes eines Beschäftigten im Rahmen eines Personalrat-vor-Ort Termins folgender Hinweis zur Nutzung des Jobtickets.

Aufgrund eines aktuellen Erfahrungsberichtes eines Beschäftigten im Rahmen eines Personalrat-vor-Ort Termins folgender Hinweis zur Nutzung des Jobtickets.

Hinweis: Das Jobticket ist am Wochenende und Feiertagen übertragbar.
https://www.vag-freiburg.de/tickets/monatskarten-abos/regiokarte-job-jobticket-bw 

Wichtig: Gegebenenfalls können bei einer Fahrschein-Kontrollen mit vorhandenem aber nicht vorzeigbaren Jobticket anstatt der geringen Bearbeitungsgebühr (7 €) hohe Bußgelder (mind. 60 €) fällig werden, da es sich laut Verkehrsbetrieben am Wochenende um eine übertragbaren und nicht einen persönlichen Fahrausweis handelt.
https://www.vag-freiburg.de/kundenservice/ohne-fahrschein

Die Bestellung des Jobtickets und weitere Informationen dazu finden Sie im Kundenportal des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) unter: https://lbv.landbw.de/kundenportal