Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträgen
Zum 01. Januar 2021 hat sich das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 205 Euro pro Kind erhöht
(www.arbeitsagentur.de/news/erhoehung-kindergeld-und-kinderzuschlag-2021).
Die steuerlichen Kinderfreibeträge sind für 2021 von 7.812,- Euro auf 8.388,- Euro angehoben worden
(www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/freibetraege-fuer-kinder/freibetraege-fuer-kinder/73890).
Eine Übersicht zu anderen wichtigen familienpolitischen Änderungen finden Sie hier:
(www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aenderungen-2021-kindergeld-kinderzuschlag-unterhaltsvorschuss/163388)