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 Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
 Ausgabe 2/2021 - 26. Februar 2021
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--- Die Themen dieser Ausgabe -----------------------------------------------

[1] Stundenkappung zum 31.03.2021 - Erinnerung für alle Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten
[2] Interne Fort- und Weiterbildung - Das Programm der Internen Weiterbildung (IWB) für das Sommersemester 2021 ist veröffentlicht!
[3] Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträgen - 
[4] Weihnachtsschließung Gehaltsanspruch - 

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[1] Stundenkappung zum 31.03.2021
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+++ Erinnerung für alle Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten +++

 Sofern Sie in Gleitzeit (mit Zeiterfassung) arbeiten, denken Sie bitte daran, dass am 31.03. alle Stunden gekappt werden, die über Ihrem wöchentlichem Arbeitssoll liegen. Damit Ihnen diese geleistete Arbeitszeit nicht verfällt, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen Ihre Stunden abzubauen. Ist das nicht möglich, stellen Sie bitte zeitnah einen Antrag (formloses Schreiben) ans Personaldezernat mit der Bitte um Übertrag der Stunden. Dieser Antrag muss nicht von der/dem Vorgesetzten unterschrieben oder abgezeichnet werden.  

  

[2] Interne Fort- und Weiterbildung
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+++ Das Programm der Internen Weiterbildung (IWB) für das Sommersemester 2021 ist veröffentlicht! +++

 Lassen Sie Ihre Kompetenzen im Frühjahr und Sommer aufblühen: Besprechungen erfolgreich gestalten, Projekte mit Scrum managen, Aufgaben mit Design Thinking lösen, auf Englisch telefonieren und mit Yoga-Übungen entspannen. 
 Die Veranstaltungen des SoSe21 werden überwiegend online in ILIAS stattfinden. Ab 3. März 2021 9:00 Uhr können Sie sich für alle Angebote über  HISinOne  anmelden. Anmeldeschluss ist jeweils 8 Tage vor Start. Vorerfahrungen in E-Learning oder Videokonferenz-Systemen sind nicht erforderlich. 
 Das Team der IWB berät Sie gerne zu Fortbildungsangeboten, telefonisch unter 203-6889 oder per E-Mail ( iwb@wb.uni-freiburg.de ). Das aktuelle Angebot finden Sie unter www.iwb.uni-freiburg.de.  

  

[3] Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträgen
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 Zum 01. Januar 2021 hat sich das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 205 Euro pro Kind erhöht ( www.arbeitsagentur.de/news/erhoehung-kindergeld-und-kinderzuschlag-2021 ). 
 Die steuerlichen Kinderfreibeträge sind für 2021 von 7.812,- Euro auf 8.388,- Euro angehoben worden ( www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/freibetraege-fuer-kinder/freibetraege-fuer-kinder/73890 ). 
 Eine Übersicht zu anderen wichtigen familienpolitischen Änderungen finden Sie hier:  ( www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aenderungen-2021-kindergeld-kinderzuschlag-unterhaltsvorschuss/163388 )  

  

[4] Weihnachtsschließung Gehaltsanspruch
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 Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie wurde die Weihnachtsschließung kurzfristig um eine Woche verlängert. In der Mitarbeiterinfo vom 22.12.2020 wurde darauf hingewiesen, dass für Beschäftigte, die im Zeitraum vom 4. bis 10. Januar 2021 arbeiten wollten, für die aber weder Homeoffice noch Präsenz möglich war, von der Arbeitsleistung freigestellt sind und der Gehaltsanspruch fortbesteht. Eine Rücknahme von Urlaubsanträgen, die vor dem 15.12.2020 gestellt worden waren, ist aber nicht möglich. Bei der Gutschrift der Sollarbeitszeiten in den Arbeitszeitkonten gab es Verzögerungen. Wir hoffen, dass die Maßnahme aber inzwischen in allen Einrichtungen umgesetzt worden ist, und die entsprechenden Zeiten gutgeschrieben worden sind. Bitte melden sie sich, falls dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte.  




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