Stundenkappung zum 31.03.2021
Erinnerung für alle Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten
Erinnerung für alle Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten
Sofern Sie in Gleitzeit (mit Zeiterfassung) arbeiten, denken Sie bitte daran, dass am 31.03. alle Stunden gekappt werden, die über Ihrem wöchentlichem Arbeitssoll liegen. Damit Ihnen diese geleistete Arbeitszeit nicht verfällt, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen Ihre Stunden abzubauen. Ist das nicht möglich, stellen Sie bitte zeitnah einen Antrag (formloses Schreiben) ans Personaldezernat mit der Bitte um Übertrag der Stunden. Dieser Antrag muss nicht von der/dem Vorgesetzten unterschrieben oder abgezeichnet werden.