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 Newsletter des Personalrats
 Ausgabe 12/2023 - 24. Oktober 2023
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--- Die Themen dieser Ausgabe -----------------------------------------------

[1] Aufruf der Gewerkschaft ver.di: Mittagspausenaktion an der Universität Freiburg am 25. Oktober 2023 ab 12:15 Uhr beim Institutsviertel zwischen Weismannhaus und Mensa - Informationen der Gewerkschaft ver.di zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder 2023
[2] SAVE THE DATE: Personalversammlung am 9. November - 
[3] Themenserie zur PR-Wahl – Teil 2: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement  - Am 2. Juli 2024 stehen erneut die Personalratswahlen an der Universität Freiburg bevor. Bis dahin möchten wir Sie mit unserer Artikelserie im Newsletter über die Themengebiete des Personalrats informieren und Ihnen unsere Aufgaben und tägliche Arbeit näherbringen. Denn nur wer informiert ist, kann mit Überzeugung sagen „Ja, ich gehe wählen, und das ist gut so!“ oder aber, ich möchte mit als Personalratsmitglied engagieren.
[4] Informationen des LBV zum Thema Jobbike für Tarifbeschäftigte - Das Angebot JobBike BW (Nutzungsüberlassung von Fahrrädern auf Grundlage des Leasings mit Entgeltumwandlung) soll voraussichtlich im Sommer 2024 für die Tarifbeschäftigten zur Verfügung stehen. 

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[1] Aufruf der Gewerkschaft ver.di: Mittagspausenaktion an der Universität Freiburg am 25. Oktober 2023 ab 12:15 Uhr beim Institutsviertel zwischen Weismannhaus und Mensa
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+++ Informationen der Gewerkschaft ver.di zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder 2023 +++

 Die Gewerkschaft ver.di 
 ruft Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende und Praktikant*innen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 
  am Mittwoch, den 25.10.2023 ab 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr 
  zur Aktion auf! 
  Treffpunkt: Institutsviertel Grünfläche zwischen Weismannhaus und Mensa Die Teilnahme erfolgt innerhalb der Pause 
   
  Weitere Informationen finden sie hier.   

  

[2] SAVE THE DATE: Personalversammlung am 9. November
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 In der kommenden Woche schicken wir unser Einladung per Newsletter an Sie. Bitte machen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam, falls Sie nicht regelmäßig in ihre E-Mail schauen oder keinen direkten Zugang haben.  

  

[3] Themenserie zur PR-Wahl – Teil 2: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement 
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+++ Am 2. Juli 2024 stehen erneut die Personalratswahlen an der Universität Freiburg bevor. Bis dahin möchten wir Sie mit unserer Artikelserie im Newsletter über die Themengebiete des Personalrats informieren und Ihnen unsere Aufgaben und tägliche Arbeit näherbringen. Denn nur wer informiert ist, kann mit Überzeugung sagen „Ja, ich gehe wählen, und das ist gut so!“ oder aber, ich möchte mit als Personalratsmitglied engagieren. +++

 Teil 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement 
 Ein gutes Betriebliches Eingliederungsmanagement gewinnt, nicht nur an der Universität Freiburg, immer mehr an Bedeutung. Die Arbeitskraft und Erfahrung der Beschäftigten, die nach längerer Krankheit oder auch wiederholten kürzeren Krankheitsphasen an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Und das ist auch das Ziel eines Betrieblichen Engliederungsmanagements (BEM) gemäß Sozialgesetzbuch IX § 167, Abs. 2. Mit Beteiligung der Betroffenen, es geht nur mit deren Unterstützung, sollen folgende Möglichkeiten geklärt werden: wie kann die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden, mit welchen Hilfen oder Leistungen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. 
 Somit hat jede*r Beschäftigte der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) krank war, Anspruch auf ein BEM. Das ist ein Dienstleistungsangebot des Arbeitgebers und von Seiten der Beschäftigten kann es angenommen werden oder eben nicht. Die Entscheidung dazu liegt im Ermessen der/des Beschäftigten und auch wenn einem Verfahren schon zugestimmt wurde und die/der BEM-Nehmer es nicht weiterführen möchte, liegt es in dessen Entscheidungsmöglichkeit das Verfahren zu beenden. Wie genau so ein Verfahren abläuft ist in der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmangement geregelt. 
 Als Personalrat haben zwei Beteiligungsmöglichkeiten: 
 1)    Uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (§74, Abs. 2 Satz 8 LPVG) bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsmanagements einschließlich vorbereitender und präventiver Maßnahmen, allgemeine Fragen des betrieblichen Eingliederungsmangements, Maßnahmen aufgrund von Feststellungen aus Gefährdungsanalysen. 
 2)    Wenn der/die BEM-Nehmer*in es wünscht, begleitet sie*ihn ein Personalratsmitglied im BEM-Verfahren 
 Sollten Sie noch Fragen zum BEM haben, melden Sie sich gerne bei uns. 
 Im nächsten Newsletter lesen im Teil 3 unserer Reihe: Arbeitsschutz 
 Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie Teil des Engagements für die Beschäftigten  

  

[4] Informationen des LBV zum Thema Jobbike für Tarifbeschäftigte
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+++ Das Angebot JobBike BW (Nutzungsüberlassung von Fahrrädern auf Grundlage des Leasings mit Entgeltumwandlung) soll voraussichtlich im Sommer 2024 für die Tarifbeschäftigten zur Verfügung stehen.  +++

  Weitere Informationen des LBV finden sie hier . 
   
    




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