Themenserie zur PR-Wahl – Teil 3: Beschleunigter Stufenaufstieg
Am 2. Juli 2024 stehen erneut die Personalratswahlen an der Universität Freiburg bevor. Bis dahin möchten wir Sie mit unserer Artikelserie im Newsletter über die Themengebiete des Personalrats informieren und Ihnen unsere Aufgaben und tägliche Arbeit näherbringen. Denn nur wer informiert ist, kann mit Überzeugung sagen „Ja, ich gehe wählen, und das ist gut so!“
Teil 3: Beschleunigter Stufenaufstieg
Der Personalrat nimmt an den jährlich stattfindenden Kommissionssitzungen der Fakultäten und der Zentralen Einrichtungen zum Beschleunigten Stufenaufstieg (BSA) teil, um mitzuhelfen das Verfahren transparent, fair und vergleichbar zu gestalten. Der BSA konnte auf Initiative des Personalrats und Unterstützung durch die Universitätsleitung eingeführt werden und bringt Vorteile für die ausgewählten Beschäftigten, da sich deren Erfahrungsstufenlaufzeit verringert bzw. das Entgelt erhöht.
Dies ist ein einsetzbares Mittel im Rahmen des Tarifvertrags (TV-L), um Leistung zu honorieren und um diese Beschäftigten an der Universität zu halten. Voraussetzung ist hier, dass die persönliche Leistung überdurchschnittlich bewertet wurde und dass das Arbeitsverhältnis nicht in Kürze enden wird. Die Plätze für den BSA sind nach prozentualen Vorgaben des MWK in der Summe begrenzt, so dass nicht zwingend alle überdurchschnittlich Bewerteten profitieren.
Wir haben uns als Personalvertretung stets dafür eingebracht, dass der beschleunigte Stufenaufstieg an der Universität Freiburg angewendet wird. Das Verfahren ist aufgrund des Aufwands und Vergleichbarkeit sicherlich nicht immer ganz einfach, aber bringt für die betroffenen Beschäftigten einen spürbaren finanziellen Vorteil mit sich der sich letztlich lohnt.
Im nächsten Newsletter lesen im Teil 4 unserer Reihe: Arbeitsschutz
Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie Teil des Engagements für die Beschäftigten!