Regelung der Uni zur Urlaubsgenehmigung und Urlaubsvertretung
In unserer letzten Personalversammlung im November haben wir zum Thema der Urlaubsvertretung und Urlaubsgewährung informiert. Sehr verkürzt dargestellt sagt der Gesetzgeber, dass der Urlaub im Kalenderjahr gewährt werden muss und nur soziale Gründe oder dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen können. Ein fester Zeitpunkt, als vom Tag der Beantragung bis zur Entscheidung, der Urlaubsgewährung ist gesetzlich nicht vorgegeben, auch nicht, dass sich Beschäftigte selbst um eine Urlaubsvertretung bemühen müssen. Da es aber rund um diese beiden Themen, Genehmigung und Vertretung, immer wieder Probleme zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten gab, wurde das Anschreiben „Hinweise zur Urlaubs- und Abwesenheitskarte“ nun überarbeitet und auch die Einträge auf der Homepage unter Service von A-Z werden zeitnah angepasst.
Zur Frage nach welcher Zeit eine Rückmeldung zum Urlaubsantrag erfolgen muss gilt universitätsintern folgendes:
„Über den gestellten Urlaubsantrag ist von dem/der Vorgesetzten bzw. seinem Vertreter/ihrer Vertreterin zügig und zeitnah zu entscheiden, in der Regel spätestens innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragsstellung (z.B. Antragstellung am Montag, 20.02.2023 Entscheidung bis Freitag, 24.02.2023)“
Sollte innerhalb dieser vier Arbeitstage keine Entscheidung vorliegen, können Sie sich gerne an den Personalrat oder das Personaldezernat wenden.
Zur Vertretungsregelung gilt universitätsintern folgendes:
„Der Urlaubsantrag wird von der/dem Beschäftigte auf der Urlaubs-und Abwesenheitskarte gestellt; grundsätzlich soll der Vertreter/die Vertreterin auf der Urlaubskarte angeben, ob er/sie die Vertretung des Antragstellers/der Antragstellerin übernehmen kann oder nicht übernehmen kann.“
Es gehört nicht zu den Pflichten der Beschäftigten Vertretungen zu organisieren, darum steht hier, ob die/der Vertreter/in übernehmen kann und nicht, dass sie/er muss. Wenn in einer Abteilung jedoch viele gleichzeitig, z.B. während der Schulferien Urlaub einreichen, sollten die Urlaubszeiten im Sinne eines guten Betriebsklimas abgesprochen werden, bzw. auch geklärt werden welche Aufgaben dringend erledigt werden müssen und welche noch einen Aufschub erlauben.