Regelung zum Kinderkrankengeld verlängert
Das Innenministerium und das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg haben in einem Anschreiben vom 21.04.2023 die Ministerien des Landes über den Umgang mit dem Coronavirus im Beamten- und Tarifbeschäftigtenbereich des TV-L informiert.
Die erhöhte Anzahl an Tagen, für die Kinderkrankengeld gewährt werden kann, gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch für das gesamte Jahr 2023.
Auch für Beamtinnen und Beamte können daher in sinngemäßer Übertragung weitere Sonderurlaubstage im Wege einer Ermessensentscheidung für das gesamte Jahr 2023 gewährt werden.
Das Anschreiben mit den entsprechenden Informationen finden sie hier.