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Die Themen der Ausgabe 1/2025 vom 31. Januar 2025
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Keine Kappung des Gleitzeitguthabens zum 31. März 2025
Das Personaldezernat hat informiert, das für alle Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten, nach der aktuellen Dienstvereinbarung der Abrechnungszeitraum der über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden mit Ablauf des 31. März 2025 endet.
Sofern Ihr Zeitguthaben über Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit liegt, werden Sie gebeten, diese Plusstunden bis zum 31. März 2025 vorrangig abzubauen.
Sollte Ihnen der Abbau der Mehrstunden aus dienstlichen Gründen nicht oder nicht vollständig möglich sein, wird Ihr zum 31. März 2025 bestehendes Zeitguthaben weiter im Zeiterfassungssystem ausgewiesen werden.
Hierfür müssen Sie weder einen Antrag auf Übertrag des Zeitguthabens stellen noch muss die für Sie zuständige ZEUS-Zeiterfassungsstelle etwas veranlassen. |
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