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Info zu Neuerungen bezüglich Freistellungsjahr

Mit dem 01. Oktober 2017 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Teilzeitbeschäftigung in Form eines Freistellungsjahres (VwV-Freistellungsjahr) in Kraft und galt zunächst bis zum 30. September 2024.

Ab dem 01. Oktober 2024 tritt die Verwaltungsvorschrift "VwV-Freistellungsjahr" in neuer Fassung für weitere 7 Jahre in Kraft.

Weitere Infos dazu finden Sie unter: