Info zu Neuerungen bezüglich Freistellungsjahr
Mit dem 01. Oktober 2017 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Teilzeitbeschäftigung in Form eines Freistellungsjahres (VwV-Freistellungsjahr) in Kraft und galt zunächst bis zum 30. September 2024.
Ab dem 01. Oktober 2024 tritt die Verwaltungsvorschrift "VwV-Freistellungsjahr" in neuer Fassung für weitere 7 Jahre in Kraft.
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