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Die Themen der Ausgabe 6/2024 vom 06. Mai 2024
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Personalratswahlen 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 2. sowie 3. Juli 2024 finden Personalratswahlen statt. Wir bitten Sie ihr Wahlrecht zu nutzen, um den Personalrat durch Ihre Stimme mitzugestalten und durch ihr Mandat zu stärken. Ein starker Personalrat ist wichtig, um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle gegenüber angemessen vertreten zu können.
Weiterführende Informationen zur Wahl finden Sie in unserer PR-Info Sonderausgabe zur Personalratswahl 2024 unter:
Ihr Personalrat |
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Fahrradsicherheitscheck 2024 Auch dieses Jahr werden für Beschäftigte der Uni Freiburg wieder kostenfreie Fahrradsicherheitschecks angeboten. Bitte folgende Hinweise zum Anmeldeverfahren beachten!
Bitte loggen Sie sich dazu in HISinOne mit der Rolle Mitarbeiter/in ein und belegen Sie folgende Veranstaltung: Fahrradsicherheitscheck (im Sommersemester 2024). Eine Anleitung zum Belegen von Veranstaltungen in HISinOne finden Sie im Wiki der Abteilung Campus Management.
Mit dem zur Verfügung stehenden Budget können ca. 100 Checks pro Jahr durchgeführt werden. Unter allen bis zum 15.05.2024 in HISinOne eingehenden Anfragen werden Gutscheine per Losverfahren bestimmt und per E-Mail an die entsprechenden Beschäftigten geschickt. Mit der auf dem Gutschein genannten Gutscheinnummer können Sie dann einen Termin in der entsprechenden Fahrradwerkstatt vereinbaren. Pro Mitarbeiter:in darf ein Fahrrad oder Pedelec/E-Bike gecheckt werden.
Sie haben die Wahl zwischen den beiden Fahrradwerkstätten Zweirad-Hanser in der Innenstadt und Hild Radwelt im Industriegebiet Nord. Gewinner:innen eines Gutscheins werden über das weitere Procedere per E-Mail benachrichtigt.
Wir freuen uns, dass die Mittel für die Fahrradsicherheitschecks im Rahmen des Mobilitätsmanagements des Arbeitskreises Nachhaltige Uni von der Universität bereitgestellt werden. |
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Wahlen der Schwerbehindertenvertretung Die Wahl findet am 10. Juli 2024 statt.
Warum überhaupt als SBV kandidieren?
Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie eine selbstständige Interessenvertretung im Betrieb und üben Ihr Amt völlig unabhängig aus. Niemand darf Ihnen reinreden, Sie sind jederzeit anzuhören und Sie sind wichtiger denn je. Gerade in unserer heutigen Zeit gibt es vermehrt schwerbehinderte Menschen und auch psychische Belastungen und Erkrankungen kommen immer häufiger vor. Die SBV nimmt eine einzigartige Schnittstellenposition zwischen (schwer-)behinderten Kollegen, dem Arbeitgeber, Personalrat und den Behörden ein. Mit diesem Ehrenamt können Sie wirklich etwas bewirken!
Gute Gründe für das SBV-Amt
- Der Blick hinter die betrieblichen Kulissen: Als SBV lernen Sie Ihre Dienststelle noch mal ganz anders kennen.
- Aktive Mitwirkung: Sie haben die einmalige Gelegenheit, Veränderungen mitgestalten zu können.
- Persönliche Weiterbildung: Als SBV haben Sie mit ganz neuen Herausforderungen zu tun. In Schulungen lernen Sie, Ihre Rolle souverän zu meistern und nehmen dadurch auch viel für Ihr Privatleben und den beruflichen Alltag mit.
- Kündigungsschutz: Sie genießen als SBV einen besonderen Kündigungsschutz.
Wer darf gewählt werden? (Wählbarkeit)
- Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind – hier aber mit Ausnahme der Leiharbeitnehmer*innen und leitende Angestellte.
- Die Schwerbehindertenvertretung (SBV/Vertrauensperson) muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein.
- Auch ein Personalratsmitglied kann parallel für die Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die SBV wenden. Über ein reges Interesse würden wir uns freuen.
Bewerben Sie sich gerne bei Interesse an einer Kandidatur bis zum 23. Mai 2024 bei der SBV. |
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Informationen der Gewerkschaft ver.di zur aktuellen Arbeitszeitdebatte
Das Thema Arbeitszeit bewegt die Gemüter. In vielen Branchen wird über die Reduzierung von Wochenarbeitszeiten nachgedacht. Am 16. Oktober 2024 gibt es dazu eine Arbeitszeitkonferenz von verdi. Zusammen mit Personen aus der Praxis sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite und der Wissenschaft werden die Fragen zur Arbeitszeitfrage diskutiert. Die Teilnahme ist über Bildungszeit möglich. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, daher ist eine frühzeitige Anmeldung zu empfehlen.
Alle weiteren Informationen auf:
Bildungszeitseminar: Arbeitszeitkonferenz am 16.10.2024 |
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Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab dem 1. April 2024 Hier finden Sie nochmals die neuen Vergütungsrichtsätze der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab dem 1. April 2024. Leider waren die Vergütungstabellen im vorherigen Newsletter nicht vollständig wiedergegeben.
In einem Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 8. März 2024, was der Personalrat erhalten hat und an dieser Stelle wiedergeben möchte, wurde: "die Bezahlung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte an den Universitäten, Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (im Folgenden kurz: Fachhochschulen) des Landes sowie an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg" [...] "in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende feste und verpflichtende Vergütungssätze je Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme ab dem Sommersemester 2024 (Inkrafttreten am 1. April 2024 entsprechend der Ziffer IX Nr. 2 der der Tarifeinigung zum TV-L vom 9. Dezember 2023) zugrunde gelegt."
Darin heißt es: "Insbesondere vor dem Hintergrund der Schaffung vergleichbarer Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte in Baden-Württemberg, darf in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Jahressonderzahlung entsprechend dem bisherigen Musterarbeitsvertrag für eine wissenschaftliche/künstlerische Hilfskraft bzw. für eine studentische Hilfskraft (vgl. § 4 Absatz 2 des Vertragsmusters und Fußnote Nr. 8 hierzu) ab dem Kalenderjahr 2024 nicht mehr gewährt werden. Es ist daher sicherzustellen, dass der nachgeordnete Bereich von der Möglichkeit der Gewährung einer Jahressonderzahlung keinen Gebrauch mehr macht. Das LBV wird ab dem Kalenderjahr 2024 maschinell veranlassen, dass eine Jahressonderzahlung nicht mehr gezahlt wird."
Wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, die nach § 1 Absatz 3 Buchst. b TV-L vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen sind.
Abschluss/Befähigung |
Vergütung je Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme (bisherige Höchstvergütung) |
ab 1. April 2024 feste und verpflichtende Vergütungssätze |
ab SS 2025
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a) wissenschaftliche Hilfskräfte
aa) mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L oder
bb) mit einem Master-Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist.
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17,49 € |
19,14 € |
20,20 € |
b) wissenschaftliche Hilfskräfte aa) mit Fachhochschulabschluss oder bb) mit Bachelor-Abschluss oder cc) mit einem Master-Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der nicht akkreditiert ist.
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12,87 € |
14,09 € |
14,87 € |
Wissenschaftliche Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, die nach § 1 Absatz 3 Buchst. b TV-L vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen sind.
Studentische Hilfskräfte
Studentische Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, die nach § 1 Absatz 3 Buchst. c TV-L vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen sind.
Abschluss/Befähigung |
Vergütung je Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme (bisherige Höchstvergütung) |
ab 1. April 2024 feste und verpflichtende Vergütungssätze |
ab SS 2025
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ohne abgeschlossene Hochschulbildung im Sinne der Buchstaben a) und b). |
12,41 € |
13,25 € |
13,98 € |
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Einladung zum Sommerfest des Personalrats für alle Beschäftigten am 20. Juni 2024 ab 16.00 Uhr Bringen Sie gerne Ihre Familie mit!
Auch dieses Jahr laden wir alle Beschäftigten der Universität Freiburg wieder herzlich ein zu unserem Sommerfest am 20. Juni 2024 ab 16.00 Uhr im Ganter Hausbiergarten (Wodanhalle) in der Leo-Wohleb-Straße 4. Die Einladung gilt auch für Ihre Angehörigen. Wir sorgen für Unterhaltung und haben auch dieses Mal wieder ein musikalisches Programm zusammengestellt, mehr Informationen dazu in Kürze. Die Mitglieder des Personalrats spendieren wie die Jahre zuvor einige Kuchen, aber grundsätzlich geht die Bestellung von Essen und Trinken im Biergarten jedoch auf eigene Kosten.
Wir freuen uns auf einen schönes Fest mit Ihnen!
Ihr Personalrat |
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