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Die Themen der Ausgabe 1/2024 vom 30. Januar 2024
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| Themenserie zur PR-Wahl – Teil 5: Hiwis / studentische Beschäftigte - Am 2. Juli 2024 stehen erneut die Personalratswahlen an der Universität Freiburg bevor. Bis dahin möchten wir Sie mit unserer Artikelserie im Newsletter über die Themengebiete des Personalrats informieren und Ihnen unsere Aufgaben und tägliche Arbeit näherbringen. Denn nur wer informiert ist, kann mit Überzeugung sagen „Ja, ich gehe wählen, und das ist gut so!“
| | Offene Mittagspause im Personalratsbüro – 21.02.2024 - Für interessierte Beschäftigte zur Personalratsarbeit informieren wir gerne zu den Personalratswahlen am 02.07.2024.
| | Präventionsprogramm der DRV – die neuen Termine für das Jahr 2024 - Viele Kolleginnen und Kollegen haben mittlerweile die Gelegenheit wahrgenommen und eines der angebotenen Präventionsprogramme besucht. Die uns bisher gegebenen Rückmeldungen waren durchweg positiv. Einige Plätze für 2024 sind bereits vergeben, aber noch sind Plätze frei und diese möchten wir Ihnen auf diesem Weg gerne anbieten.
| | Nächster Termin PR-vor-Ort - Am Mittwoch, den 14. Februar 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten in der Alten Uni, dem SLI und dem ZfS. Wir freuen uns über einen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
| | Lohnsteigerung und Inflationsausgleich - Die Tarifverhandlungen endeten am 9. Dezember 2023 und das Ergebnis wurde auch Mitte Januar durch die Gewerkschaftsmitglieder bestätigt. Somit trat der Tarifvertrag am 9. Dezember 2023 in Kraft. Die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags beträgt 25 Monate vom 01.10.2023 bis 31.10.2025. Im Folgenden haben wir Ihnen Textpassagen aus dem Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 10. Januar 2024 kopiert. Weiter Informationen und auch die ab Nov. 2024 gültigen Entgelttabellen werden wir in unserem nächsten PR-Info-Heft veröffentlichen.
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Themenserie zur PR-Wahl – Teil 5: Hiwis / studentische Beschäftigte Am 2. Juli 2024 stehen erneut die Personalratswahlen an der Universität Freiburg bevor. Bis dahin möchten wir Sie mit unserer Artikelserie im Newsletter über die Themengebiete des Personalrats informieren und Ihnen unsere Aufgaben und tägliche Arbeit näherbringen. Denn nur wer informiert ist, kann mit Überzeugung sagen „Ja, ich gehe wählen, und das ist gut so!“
Studierende sind auf zwei Arten an der Universität beschäftigt: Je nach Tätigkeitsprofil werden sie entweder als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte oder als Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt.
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (Hiwis):
Beschäftigte in dieser Gruppe üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus oder unterstützen Studierende in Tutorien. Die Laufzeiten sind oftmals relativ kurz auf das Semester bezogen, der Urlaub umfasst lediglich den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen. Die Bezahlung wird einseitig vom Ministerium vorgegeben und beträgt derzeit für ungeprüfte Hiwis genau den Mindestlohn. Immerhin gewährt die Universität dieser Gruppe ein „Weihnachtsgeld“ in Höhe von 80 % eines Monatsgehaltes.
Tarifbeschäftigte (studentische Aushilfskräfte)
Bei Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit Forschung und Lehre stehen, z.B. als Aufsicht in Bibliotheken, im Sekretariat oder im IT-Bereich müssen Studierende nach Tarif eingestellt und bezahlt werden. An der Universität hat sich für diese Gruppe der Begriff der „studentischen Aushilfskräfte“ eingebürgert. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Eingruppierung in verschiedene Entgeltgruppen. Die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) beträgt i.d.R. 95 % eines Monatsgehalts. Der tarifliche Urlaubsanspruch liegt höher als bei den Hiwis und beträgt 30 Tage im Jahr.
Der Personalrat setzt sich für beide Gruppen ein, wobei unsere Beteiligungsrechte bei Hiwis sehr eingeschränkt sind. Hier prüfen wir auf Anfrage, ob die übertragene Tätigkeit einer wissenschaftlichen Hilfstätigkeit entspricht oder eher in den Tarifbereich fällt. Beide Gruppen beraten wir darüber hinaus aber auch zur Verteilung der Arbeitszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Eingruppierung, zum Arbeitsschutz oder zu speziellen arbeits- oder tarifrechtlichen Fragen.
Da sowohl Hiwis als auch studentische Aushilfskräfte zu den Beschäftigten der Universität gehören, sind beide wahlberechtigt für die im Sommer anstehenden Personalratswahlen. Wer zum Wahltermin am 2. Juli mindestens seit zwei Monaten an der Uni angestellt ist, darf auch selbst für die Personalvertretung kandidieren, um die Interessen der Hiwis und studentischen Aushilfskräfte direkt im Personalrat einzubringen.
Im nächsten Newsletter lesen Sie im Teil 6 unserer Reihe: Datenschutz
Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie Teil des Engagements für die Beschäftigten! |
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Offene Mittagspause im Personalratsbüro – 21.02.2024 Für interessierte Beschäftigte zur Personalratsarbeit informieren wir gerne zu den Personalratswahlen am 02.07.2024.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 21. Februar in der Zeit von 11 – 14 Uhr laden wir Sie herzlich zu unserer offenen Mittagspause ein. Kommen Sie mit uns ins Gespräch, erfahren Sie ein bisschen mehr über unsere tägliche Arbeit, sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer Kandidatur haben. Wir freuen uns über Ihren Besuch in der Friedrichstr., 2. OG. (im Gewerkschaftshaus direkt neben dem Rektoratsgebäude), ein paar Snacks und alkoholfreie Getränke stehen dann bereit.
Termin übernehmen: (iCal) |
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Präventionsprogramm der DRV – die neuen Termine für das Jahr 2024 Viele Kolleginnen und Kollegen haben mittlerweile die Gelegenheit wahrgenommen und eines der angebotenen Präventionsprogramme besucht. Die uns bisher gegebenen Rückmeldungen waren durchweg positiv. Einige Plätze für 2024 sind bereits vergeben, aber noch sind Plätze frei und diese möchten wir Ihnen auf diesem Weg gerne anbieten.
Stationäre Startphase: 03.03. - 08.03.2024 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach Trainingsphase: ab KW 11 (12 Trainingseinheiten online) Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach (KOMPAKT*) Stationäre Auffrischungsphase: 06.09. - 08.09.2024 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach
2 Plätze
Stationäre Phase: 03.06. - 07.06.2024 Klinik: Rehaklinikum Bad Säckingen Trainingsphase: ab KW 24 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche berufsbegleitend) Klinik: Reha Süd, Freiburg Auffrischungsphase: 05.12. - 07.12.2024 Klinik: Rehaklinikum Bad Säckingen
4 Plätze
Stationäre Startphase: 16.06. - 21.06.2024 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach Trainingsphase: ab KW 17 (12 Trainingseinheiten online) Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach (KOMPAKT*) Stationäre Auffrischungsphase: 22.11. - 24.11.2024 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach
5 Plätze
Stationäre Startphase: 23.06. - 28.06.2024 Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen Trainingsphase: ab KW 27 (12 Trainingseinheiten online) Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen (KOMPAKT*) Stationäre Auffrischungsphase: noch nicht bekannt (ca. 6 Monate nach Startphase) Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen
1 Platz
Stationäre Phase: 08.07. - 12.07.2024 Klinik: Rehaklinikum Bad Säckingen Trainingsphase: ab KW 29 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche berufsbegleitend) Klinik: Reha Süd, Freiburg Auffrischungsphase: 09.01. - 11.01.2025 Klinik: Rehaklinikum Bad Säckingen
6 Plätze
Stationäre Startphase: 25.08. - 30.08.2024 Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen Trainingsphase: ab KW 36 (12 Trainingseinheiten online) Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen (KOMPAKT*) Stationäre Auffrischungsphase: noch nicht bekannt (ca. 6 Monate nach Startphase) Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen
5 Plätze
Stationäre Phase: 09.09. - 13.09.2024 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach Trainingsphase: ab KW 38 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche berufsbegleitend) Klinik: Reha Süd, Freiburg Stationäre Auffrischungsphase: 21.02. - 23.02.2025 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach
4 Plätze
Stationäre Phase: 06.10. - 11.10.2024 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach Trainingsphase: ab KW 42 (12 Trainingseinheiten online) Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach (KOMPAKT*) Stationäre Auffrischungsphase: 14.03. - 16.03.2025 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach
4 Plätze
Ambulante Startphase: 16.10. - 18.10.2024 Klinik: Reha Süd, Freiburg Trainingsphase: 24 Einheiten berufsbegleitend ab KW 43 Klinik: Reha Süd, Freiburg Ambulante Auffrischungsphase: 04.04.2025 (1 Tag - Freitag) Klinik: Reha Süd, Freiburg
2 Plätze
Stationäre Phase: 04.11. - 08.11.2024 Klinik: Rehaklinikum Bad Säckingen Trainingsphase: ab KW 46 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche berufsbegleitend) Klinik: Reha Süd, Freiburg Auffrischungsphase: 08.05. - 10.05.2025 Klinik: Rehaklinikum Bad Säckingen
4 Plätze
Stationäre Startphase: 01.12. - 06.12.2024 Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen Trainingsphase: ab KW 50 (12 Trainingseinheiten online) Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen (KOMPAKT*) Stationäre Auffrischungsphase: noch nicht bekannt (ca. 6 Monate nach Startphase) Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen
3 Plätze
Pro Gruppe sind mindestens 10, maximal 15 Teilnehmer*innen möglich. Falls eine Gruppe nicht voll sein sollte, können die freien Plätze auch mit Mitarbeiter*innen anderer Betriebe aufgefüllt werden.
Dies sind alle Plätze, welche für das Jahr 2024 noch zur Verfügung stehen. Daher, entscheiden Sie sich rasch und melden Sie sich bitte zeitnah.
Bei Interesse an einem der vorab aufgelisteten Termine, wenden Sie sich per Mail an Christiane.Mueller@personalrat.uni-freiburg.de (bitte melden Sie sich erst nach Rücksprache mit Frau Müller an, um keine Doppelungen zu verursachen. Danke). |
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Lohnsteigerung und Inflationsausgleich Die Tarifverhandlungen endeten am 9. Dezember 2023 und das Ergebnis wurde auch Mitte Januar durch die Gewerkschaftsmitglieder bestätigt. Somit trat der Tarifvertrag am 9. Dezember 2023 in Kraft. Die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags beträgt 25 Monate vom 01.10.2023 bis 31.10.2025. Im Folgenden haben wir Ihnen Textpassagen aus dem Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 10. Januar 2024 kopiert. Weiter Informationen und auch die ab Nov. 2024 gültigen Entgelttabellen werden wir in unserem nächsten PR-Info-Heft veröffentlichen.
Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
1. Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
a) zum 1. November 2024 um 200 Euro und
b) zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.
2. Soweit die Summe der Erhöhungen nach Satz 1 Buchstaben a und b insgesamt keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.
3. Unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten weiteren Verbesserungen ergibt sich daraus eine dauerhafte Kostensteigerung für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder von 11,11 Prozent.
§ 2 Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
(2) Die Höhe der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung beträgt für Personen, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 1.800 Euro. Für Personen, die unter den Geltungsbereich des TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L oder TV Prakt-L fallen, beträgt die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 1.000 Euro. 3§ 24 Absatz 2 TV-L gilt entsprechend. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 9. Dezember 2023. Sofern an diesem Tag das Arbeits-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenverhältnis geruht hat, sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich
§ 3 Inflationsausgleichs-Monatszahlungen
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen (Inflationsausgleichs-Monatszahlungen). Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt für den jeweiligen Bezugsmonat, die Auszahlung für die Monate Januar 2024 bis März 2024 erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Der Anspruch auf Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(2) Die Höhe der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen beträgt für Personen, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, in den Bezugsmonaten jeweils 120 Euro. Für Personen, die unter den Geltungsbereich des TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L oder TV Prakt-L fallen, betragen die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in den Bezugsmonaten jeweils 50 Euro. § 24 Absatz 2 TV-L gilt entsprechend. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats. Sofern am jeweils ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis ruht, sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich. In den Fällen des Abs. 1 Satz 4 sind ausnahmsweise die jeweiligen Verhältnisse am Tag des Beginns des Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnisses maßgeblich. |
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