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Die Themen der Ausgabe 19/2024 vom 26. November 2024
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Merkblatt und Formular zur Gefährdungsanzeige
Jetzt im Intranet verfügbar
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie über ein wichtiges Instrument zur Sicherung Ihrer Gesundheit und der Qualität Ihrer Arbeit informieren: die Gefährdungsanzeige. Sie dient dazu, den Arbeitgeber auf gefährdende Arbeitssituationen hinzuweisen, die gesundheitliche Schäden, Qualitätseinbußen oder andere Risiken nach sich ziehen können. Häufig wird sie auch als Überlastungs- oder Entlastungsanzeige bezeichnet.
Wer kann eine Gefährdungsanzeige verfassen?
Jede*r Beschäftigte, einschließlich Führungskräfte, ist berechtigt, eine Gefährdung zu melden. Wenn Sie merken, dass die Arbeit unter den gegebenen Bedingungen ohne gesundheitliche Schäden oder Verletzung der Pflichten nicht mehr zu bewältigen ist, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nach § 16 Arbeitsschutzgesetz anzuzeigen. Bitte beachten Sie: Eine kurzfristige Überlastung rechtfertigt in der Regel keine Gefährdungsanzeige.
Abgabe und weitere Schritte
Die Gefährdungsanzeige richten Sie an Ihren direkten Vorgesetzte*n. Falls eine direkte Meldung problematisch ist, kann die Anzeige auch direkt an das Personaldezernat gesendet werden. Bei Fragen stehen Ihnen der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung beratend zur Seite.
Warum eine Gefährdungsanzeige wichtig ist
Sie dient dem Schutz Ihrer Gesundheit, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Keine Sorge: Es entstehen Ihnen keine Nachteile durch das Verfassen einer Gefährdungsanzeige!
Zum Merkblatt und Formular: https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/gefaehrdungsanzeige |
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