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Newsletter des Personalrats, 06. November 2024

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Die Themen der Ausgabe 10/2024 vom 06. November 2024
SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.12.2024
Nächster Termin PR-vor-Ort
Influenza Impfungen beim Betriebsärztlichen Dienst – Termine ab sofort buchbar
Präventionsprogramm RV-Fit - Änderungen im Anmeldeverfahren
Info von der LBV - Preiserhöhung beim Deutschlandticket zum 01.01.2025
SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.12.2024

Einladung zur Personalversammlung am 05. Dezember 2024 in der Aula/KG I sowie online von 9.00 bis voraussichtlich 11.30 Uhr

Bitte merken Sie sich das nachfolgende Datum vor: die nächste Personalversammlung findet am 05. Dezember 2024 als Hybridveranstaltung statt. In Präsenz kommen Sie bitte in die Aula des KG I, online können Sie wie gewohnt über die Lernplattform Ilias.uni-freiburg.de teilnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Nächster Termin PR-vor-Ort

Am Mittwoch, den 11. Dezember 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten in der Ernst-Zermelo-Str. 1 (Mathematisches Institut, SBV-Büro). Wir freuen uns über einen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

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Influenza Impfungen beim Betriebsärztlichen Dienst – Termine ab sofort buchbar

https://www.terminland.de/universitaetsklinikum-freiburg/online/Influenza-Impfung

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Präventionsprogramm RV-Fit - Änderungen im Anmeldeverfahren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem wir die letzten Jahre sehr erfolgreich das Programm der DRV anbieten konnten und in der Regel alle Plätze die wir anbieten konnten auch vergeben wurden, hat sich die DRV nun dazu entschlossen, andere Wege zu gehen in Sachen Anmeldung.

 

So schreibt die DRV:

„Auch im nächsten Jahr 2025 möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Mitarbeitenden das Präventionsprogramm RV Fit im Rahmen Ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements anzubieten.

Bezüglich der Verfahrensweise haben sich allerdings einige Änderungen ergeben, über die ich Sie hiermit gerne informieren möchte.

Bisher konnten Sie feste RV Fit-Termine für Ihre Mitarbeitenden über den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung in bestimmten Einrichtungen "buchen". Aufgrund einer landesweiten Änderung wird die Koordinierung der Termine mit den Präventionseinrichtungen künftig nicht mehr vom Firmenservice übernommen.

In den letzten Monaten konnten wir feststellen, dass das Präventionsprogramm RV Fit immer mehr Bekanntheit erlangt und dass viele Einzelpersonen, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber, einen Antrag auf RV Fit bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt haben. In der Vergangenheit war es so, dass die Einrichtungen ein Platzkontingent für Einzelteilnehmende hatte und für die Firmenberatenden ein weiteres Kontingent für geschlossene Firmengruppen zur Verfügung gestellt haben. Diese komplett geschlossenen Firmengruppen kamen in der letzten Zeit allerdings mangels Teilnehmerzahlen nur sehr selten zustande. Weil es sich um ein Gruppenangebot handelt, mussten der Gruppe Einzelteilnehmer zugesteuert werden. Diese Gruppenbildung führte regelmäßig zu einem sehr hohen Koordinationsaufwand für alle Akteure. Aus diesem Grund wurde beschlossen, dass die Koordinierung der Präventionstermine für alle Antragsteller nur noch über die Präventionseinrichtungen erfolgen soll.

Sofern eine Person an RV Fit teilnehmen möchte, ergibt sich künftig folgender Ablauf:

  1. Der/die Mitarbeitende stellt eigenständig einen Antrag über das Online-Portal
  2. Nach Prüfung des Online-Antrags durch die Deutsche Rentenversicherung erhält die Person einen Bescheid auf dem Postweg. Diesem Bescheid ist ein Schreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber beigefügt. Die bewilligte Einrichtung erhält ebenfalls eine Nachricht über die Zusage.
  3. Die bewilligte Einrichtung meldet sich direkt bei der teilnehmenden Person zur individuellen Terminvereinbarung.
  4. Die Person meldet den vereinbarten Termin bei ihrem Arbeitgeber.
  5. Eine Einladung von der Einrichtung mit allen Detailinformationen zum Aufenthalt erhält die teilnehmende Person einige Wochen vor dem Beginntermin per Post.

Durch das neue Verfahren entfällt auch die Koordination der Teilnehmenden und die Meldung der Namen durch Sie.

Sofern Sie für Ihre Mitarbeitenden gerne eine geschlossene Firmengruppe ohne Teilnehmende fremder Firmen anbieten möchten, wäre dies für das Jahr 2025 nur bei Buchung einer kompletten Gruppe von mindestens 10 Teilnehmenden möglich. Melden Sie sich in diesem Fall bitte gerne bei mir, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Für die anderen Fälle mit geringerer Teilnehmerzahl gilt die obige Verfahrensweise. Wenn der Wunsch besteht, gemeinsam mit einer bestimmten Arbeitskollegin oder einem Arbeitskollegen an gleichem Termin teilzunehmen, kann dies bei der Terminvereinbarung mit der Klinik unter Punkt 3 als Wunsch geäußert werden und berücksichtigt werden, sofern beiden Personen eine Bewilligung der selben Einrichtung vorliegt.

Wir freuen uns, wenn Sie unser Präventionsprogramm RV Fit trotz des veränderten Verfahrens weiterhin im Rahmen Ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements nutzen und Ihren Beschäftigten eine Teilnahme aktiv anbieten. Zusammengefasst entfällt dadurch die Vorgabe von konkreten Terminen. Das Bewerben des Präventionsprogramms in Ihrem Unternehmen durch den Firmenservice durch Vorträge und/oder Gesundheitstage bieten wir sehr gerne weiterhin an. Außerdem stehe ich Ihnen für alle Fragen zum Thema RV Fit zur Verfügung. Auch Unterlagen wie z.B. Flyer senden wir Ihnen bei Bedarf gerne auch in gedruckter Form per Post zu.

Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen und darüber, dass Sie Ihre Mitarbeitenden bei der Erhaltung ihrer Gesundheit unterstützen. Für Ihre Rückfragen zum neuen Verfahren stehe ich natürlich ebenfalls zur Verfügung.“

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Info von der LBV - Preiserhöhung beim Deutschlandticket zum 01.01.2025

Unabhängig von der Preiserhöhung des „Deutschlandtickets Job“ zum 01.01.2025 beträgt die Höhe der Zuschusszahlung zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin 25 Euro. Da das Land Baden-Württemberg mehr als 25 Prozent des Preises für das Deutschlandticket bezuschusst, profitieren Sie auch weiterhin von 5 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket Job. 

Für die Preise, Leistungen, Zahlungsweisen, Kündigungsbedingungen, Erstattungen und sonstige Ausgestaltung des „JobTicket BW“ oder „Deutschlandticket Job“ (Tarif- und Beförderungsbestimmungen, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind die einzelnen Verkehrsverbünde zuständig.

https://lbv.landbw.de/-/preiserh%C3%B6hung-beim-deutschlandticket-zum-01.01.2025

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