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Beamtenrecht – Kostendämpfungspauschale

Aktualisierung: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale

Aktualisierung: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale

Mit seinem Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Einzelfall zur Kostendämpfungspauschale entschieden (Az. 5 C 5.22). Danach ist die derzeitige Regelung zur Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Absatz 1 Satz 5 Beihilfeverordnung) unwirksam.

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