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Newsletter des Personalrats, 26. November 2024

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Die Themen der Ausgabe 19/2024 vom 26. November 2024
SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.12.2024
Hinweis: Personalratsbüro nicht besetzt am 27. und 28. November 2024
Nächster Termin PR-vor-Ort
Merkblatt und Formular zur Gefährdungsanzeige
Der Externe Beratungsdienst zieht um!
SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.12.2024

Einladung zur Personalversammlung am 05. Dezember 2024 in der Aula/KG I sowie online von 9:00 bis voraussichtlich 11:30 Uhr

 

Bitte merken Sie sich das nachfolgende Datum vor: die nächste Personalversammlung findet am 05. Dezember 2024 als Hybridveranstaltung statt. In Präsenz kommen Sie bitte in die Aula des KG I, online können Sie wie gewohnt über die Lernplattform Ilias.uni-freiburg.de teilnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Hinweis: Personalratsbüro nicht besetzt am 27. und 28. November 2024

Aufgrund einer Schulung ist das Personalratsbüro 27. und 28. November 2024 nicht besetzt. Unser Sekretariat ist erreichbar.

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Nächster Termin PR-vor-Ort

Am Mittwoch, den 11. Dezember 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten in der Ernst-Zermelo-Str. 1 (Mathematisches Institut, SBV-Büro). Wir freuen uns über einen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

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Merkblatt und Formular zur Gefährdungsanzeige

Jetzt im Intranet verfügbar

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie über ein wichtiges Instrument zur Sicherung Ihrer Gesundheit und der Qualität Ihrer Arbeit informieren: die Gefährdungsanzeige. Sie dient dazu, den Arbeitgeber auf gefährdende Arbeitssituationen hinzuweisen, die gesundheitliche Schäden, Qualitätseinbußen oder andere Risiken nach sich ziehen können. Häufig wird sie auch als Überlastungs- oder Entlastungsanzeige bezeichnet.

Wer kann eine Gefährdungsanzeige verfassen?

Jede*r Beschäftigte, einschließlich Führungskräfte, ist berechtigt, eine Gefährdung zu melden. Wenn Sie merken, dass die Arbeit unter den gegebenen Bedingungen ohne gesundheitliche Schäden oder Verletzung der Pflichten nicht mehr zu bewältigen ist, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nach § 16 Arbeitsschutzgesetz anzuzeigen. Bitte beachten Sie: Eine kurzfristige Überlastung rechtfertigt in der Regel keine Gefährdungsanzeige.

Abgabe und weitere Schritte

Die Gefährdungsanzeige richten Sie an Ihren direkten Vorgesetzte*n. Falls eine direkte Meldung problematisch ist, kann die Anzeige auch direkt an das Personaldezernat gesendet werden. Bei Fragen stehen Ihnen der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung beratend zur Seite.

Warum eine Gefährdungsanzeige wichtig ist

Sie dient dem Schutz Ihrer Gesundheit, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Keine Sorge: Es entstehen Ihnen keine Nachteile durch das Verfassen einer Gefährdungsanzeige!

Zum Merkblatt und Formular: https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/gefaehrdungsanzeige

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Der Externe Beratungsdienst zieht um!

Ab dem 15.12.24 finden alle Beschäftigen bei Konflikten oder Krisen Rat in der Johanniterstraße 15, 79104 Freiburg.

Terminvereinbarungen gerne weiter unter beratung-unifreiburg@agj-freiburg.de oder 0761/203-4467.

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Tel.: 203-6900, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de

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