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Wahlen der Schwerbehindertenvertretung

Die Wahl findet am 10. Juli 2024 statt.

Die Wahl findet am 10. Juli 2024 statt.

Warum überhaupt als SBV kandidieren?

Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie eine selbstständige Interessenvertretung im Betrieb und üben Ihr Amt völlig unabhängig aus. Niemand darf Ihnen reinreden, Sie sind jederzeit anzuhören und Sie sind wichtiger denn je. Gerade in unserer heutigen Zeit gibt es vermehrt schwerbehinderte Menschen und auch psychische Belastungen und Erkrankungen kommen immer häufiger vor. Die SBV nimmt eine einzigartige Schnittstellenposition zwischen (schwer-)behinderten Kollegen, dem Arbeitgeber, Personalrat und den Behörden ein. Mit diesem Ehrenamt können Sie wirklich etwas bewirken!

Gute Gründe für das SBV-Amt

  • Der Blick hinter die betrieblichen Kulissen: Als SBV lernen Sie Ihre Dienststelle noch mal ganz anders kennen.
  • Aktive Mitwirkung: Sie haben die einmalige Gelegenheit, Veränderungen mitgestalten zu können.
  • Persönliche Weiterbildung: Als SBV haben Sie mit ganz neuen Herausforderungen zu tun. In Schulungen lernen Sie, Ihre Rolle souverän zu meistern und nehmen dadurch auch viel für Ihr Privatleben und den beruflichen Alltag mit.
  • Kündigungsschutz: Sie genießen als SBV einen besonderen Kündigungsschutz.

Wer darf gewählt werden? (Wählbarkeit)

  • Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind – hier aber mit Ausnahme der Leiharbeitnehmer*innen und leitende Angestellte.
  • Die Schwerbehindertenvertretung (SBV/Vertrauensperson) muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein.
  • Auch ein Personalratsmitglied kann parallel für die Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die SBV wenden. Über ein reges Interesse würden wir uns freuen.

Bewerben Sie sich gerne bei Interesse an einer Kandidatur bis zum 23. Mai 2024 bei der SBV.