Tarifvertrag und Entgeltordnung
Zwischen den Arbeitgeberverbänden (z.B. TdL = Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmervertretungen (ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, GEW = Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) werden die jeweils gültigen Tarifverträge ausgehandelt.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 17.03.2017 gilt für die Beschäftigten der Universität Freiburg. Dieser Tarifvertrag enthält unter § 40 zusätzlich Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Stichwort
- Altersteilzeit
- Eingruppierung / Entgeltordnung
- Entgeltansprüche: Ausschlussfrist
- Entgeltumwandlung
- Leistungskomponenten
- Sabbatjahr
- Sonderformen der Arbeit
- Sonderzuwendung
- Tarifvertrag
- Tarifvertrag Überleitung (TVÜ)
- Teilzeitarbeit
- Überleitung
- Überstunden / Mehrarbeitsstunden
- Unterbrechung
- Urlaub
- Urlaubsvergütung
- VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Vergleichsentgelt
- Vermögenswirksame Leistungen
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Wissenschaftstarifvertrag
- Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung der VBL
- Zusatzurlaub
abgelegt unter:
Themenbereich Tarifvertrag und Entgeltordnung