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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz gegenüber dem Arbeitgeber. Es teilt sich in zwei Rechtsbereiche auf. So gibt es zum einen das Individual- als auch das Kollektiv-Arbeitsrecht.

BücherregalDas Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen wie z. B. dem Personalrat. Die Grundlage für die Tätigkeiten des Personalrats als Interessenvertretung ist das Landespersonalvertretungsgesetz BW (LPVG). Hier werden die allgemeinen Aufgaben, die Beteiligungsrechte sowie die Wahl des Personalrats geregelt.

Der Personalrat der Universität Freiburg ist zuständig für alle Beschäftigte, die weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation eingegliedert sind einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

Im Individual-Arbeitsrecht hingegen geht es generell um Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeitszeit und Kündigungsschutz.

Wichtige Gesetze des Arbeitsrechts finden Sie rechts unter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regelwerke.