Arbeitsrecht
Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen wie z. B. dem Personalrat. Die Grundlage für die Tätigkeiten des Personalrats als Interessenvertretung ist das Landespersonalvertretungsgesetz BW (LPVG1). Hier werden die allgemeinen Aufgaben, die Beteiligungsrechte sowie die Wahl des Personalrats geregelt.
Der Personalrat der Universität Freiburg ist zuständig für alle Beschäftigte, die weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation eingegliedert sind einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Im Individual-Arbeitsrecht hingegen geht es generell um Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeitszeit und Kündigungsschutz.
Wichtige Gesetze des Arbeitsrechts finden Sie rechts unter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regelwerke.
- Stichwort
- Abmahnung 2
- Altersteilzeit 3
- Arbeitgeber 4
- Arbeitsbefreiung 5
- Arbeitsvertrag 6
- Arbeitszeit 7
- Arbeitszeugnis 8
- Auflösungsvertrag 9
- Ausschlussfrist 10
- Befristeter Arbeitsvertrag 11
- Befristung 12
- Beihilfe 13
- Bildungsurlaub 14
- Dienstreisen 15
- Dienstvereinbarungen 16
- Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) 17
- Kündigung 18
- Nebentätigkeit 19
- Pausen 20
- Personalakte 21
- Praktikum 22
- Probezeit 23
- Rechtschutz 24
- Rente 25
- Sabbatjahr 26
- Schichtarbeit 27
- Silvester / Heiligabend 28
- Sonderformen der Arbeit 29
- Sonderurlaub 30
- Streikrecht 31